Eine Grundstückseigentümerin ist mit einer Klage gegen die neue Grundsteuer in Niedersachsen gescheitert. Das niedersächsische Finanzgericht erklärte das 2021 geänderte Gesetz in einem Musterverfahren in Hannover für nicht verfassungswidrig.
Die Klägerin hatte moniert, ihre Gewerbeimmobilie werde durch das Flächen-Lage-Modell, das in die Berechnung der Grundsteuer einfließt, zu hoch besteuert. Das Gericht verwies hingegen auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Besteuerung, wobei auch Pauschalisierungen sowie eine Begünstigung von Wohnimmobilien zulässig seien.
Eine Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.