Für einen möglichen neuen Vergewaltigungsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen streben die Ankläger einen Gerichtswechsel an. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben der Aufhebung des Freispruchs eine neue Verhandlung am Landgericht Göttingen, wie Behördensprecher Hans Christian Wolters der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ziel sei es, einen möglichst unbefangenen Umgang mit dem Prozessstoff sicherzustellen.
Im Oktober 2024 hatte das Landgericht Braunschweig den 48-jährigen Deutschen vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise der fünf Taten in Portugal, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil daher auf Rechtsfehler. Die Verteidigung hatte den Freispruch als einzig richtigen Ausgang des Verfahrens bezeichnet.