Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig verhandelt seit heute in einem Berufungsverfahren eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen. Dabei geht es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA, das die Volkswagen AG nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.
Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass eine im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigabe rechtswidrig war, und der DUH weitgehend recht gegeben. Gegen dieses Urteil hatten das KBA und die beigeladene VW AG Berufung am OVG eingelegt, die nun verhandelt wird. Es sind zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen.