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Klage gegen Abschalteinrichtungen bei Diesel-Autos

Vor dem OVG Schleswig wird über die Genehmigung eines VW-Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA verhandelt. / Foto: Markus Scholz/dpa
Vor dem OVG Schleswig wird über die Genehmigung eines VW-Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA verhandelt. / Foto: Markus Scholz/dpa

VW und das Kraftfahrt-Bundesamt verteidigen das umstrittene Thermofenster. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin unzulässige Abschalteinrichtungen. Das OVG muss nun entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig verhandelt seit heute in einem Berufungsverfahren eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen. Dabei geht es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA, das die Volkswagen AG nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte. 

Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass eine im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigabe rechtswidrig war, und der DUH weitgehend recht gegeben. Gegen dieses Urteil hatten das KBA und die beigeladene VW AG Berufung am OVG eingelegt, die nun verhandelt wird. Es sind zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen. 

Jahrelanger Streit zwischen Autobauern und Umweltschützern 

Das Software-Update, um das es geht, beinhaltet sieben verschiedene Funktionen, von denen die bekannteste das sogenannte Thermofenster ist, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren darüber, ob das zulässig ist. 

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass drei der Funktionen unzulässig sind, darunter das Thermofenster. Die Freigabe durch das KBA hätte nicht erfolgen dürfen (Az 3 A 113/18). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt sich keine konkrete Gefahr für den sicheren Motorenbetrieb. 

VW: Klage gegen Update-Genehmigung ist unbegründet 

Nach Auffassung von KBA und VW ist die Klage gegen die Genehmigung des Software-Updates unbegründet und das Urteil des Verwaltungsgerichts fehlerhaft. Das Thermofenster sei zulässig und schütze vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von VW auch nach den Maßstäben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig. 

Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die «einen überwiegenden Teil des Jahres» einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne. 

DUH führt weitere Verfahren 

Basierend auf dem aktuell verhandelten Musterverfahren führt die DUH weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.

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