Es war ein folgenschwerer Unfall im Sommer 2024 auf Rügen: Ein Schüler aus Bremen wurde von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Zuvor hatte der damalige Achtklässler, der auf Klassenfahrt in Prora war, nach eigenen Angaben dem Fahrer einen Mittelfinger gezeigt. Nach der Verurteilung des Autofahrers im Juni wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist nun auch das Berufungsverfahren am Landgericht Stralsund zu Ende gegangen - früher als gedacht.
Vorsatz für Gerichte nicht erkennbar
Im damaligen Prozess hatten Klassenkameraden ausgesagt, der Mann habe am 14. August 2024 sein Auto gewendet und habe den Schüler mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren. Zuvor hatte der Jugendliche dem Mann nach eigenen Angaben einen Mittelfinger als provozierende Geste gezeigt.
Das Amtsgericht sah keinen Vorsatz im Handeln des Mannes. Es sei auch nicht nachgewiesen, dass der Fahrer die Geste überhaupt gesehen habe. Er hatte nach eigenen Angaben gewendet und war zurückgefahren, weil er etwas zu Hause vergessen hatte. Auch Richter Witt bezweifelte zu Beginn des Berufungsverfahrens, dass ein Vorsatz festzustellen sei. «Da sitzt kein bekloppter Raser.» Der Angeklagte sei zuvor nicht entsprechend in Erscheinung getreten. Witt regte statt einer erneuten Vernehmung mehrerer Zeugen eine Einigung der Parteien an.
Richter spricht von «Scheißvorfall»
Der Richter sprach vielmehr von einem «Scheißvorfall». Den Schilderungen zufolge war der Junge mit Oberkörper und Kopf auf den Wagen geprallt und hatte sich ein Schädelhirntrauma, ein Bauchtrauma und mehrere Wunden zugezogen. Danach lag er auf der Straße, stand dann aber auf und entfernte sich vom Unfallort.
Der Junge wurde per Hubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Wenn man nicht selbst Kinder habe, könne man sich nicht vorstellen, was auch die Mutter habe durchmachen müssen, sagte Witt. «Ich hoffe, Du kriegst das verarbeitet», wandte sich der Vorsitzende Richter Olaf Witt zudem an den Jugendlichen.