Häftlinge des offenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt Meppen haben sich selber beim Konsum von Alkohol gefilmt. Eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover bestätigte am Donnerstag, dass die von der «Bild»-Zeitung online veröffentlichten Aufnahmen in einer Abteilung der Haftanstalt aufgenommen wurden. Derzeit werde der Sachverhalt aufgeklärt, anschließend sollten Maßnahmen geprüft werden, um solche Vorfälle künftig zu verhindern, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Die Aufnahme sei dem Ministerium seit Mittwoch bekannt. «Drei der dort zu sehenden Gefangenen wurden nunmehr bereits entlassen, der letzte am 28.03.2024, sodass das Video vor diesem Zeitpunkt aufgenommen worden sein muss», teilte die Sprecherin mit.
Der Konsum von Alkohol und Drogen sei sowohl im geschlossenen als auch im offenen Vollzug verboten, hieß es weiter. «Es wird nun genau zu prüfen sein, wie der Alkohol in die Abteilung des offenen Vollzugs gelangt ist und wie dessen Konsum unbemerkt bleiben konnte.»
Justizvollzugsbedienstete seien verpflichtet, der Anstaltsleitung alle wichtigen Vorgänge unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und alle Beobachtungen zu melden, die für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt wichtig seien. Bisher seien nach Auskunft der Justizvollzugsanstalt in der besagten Abteilung Sicherheitsprobleme nicht bekanntgeworden.