Die Schweine quieken, sie drücken sich mit aller Kraft gegen Gitterstäbe - bis sie betäubt in einen Schacht fallen. Die Tiere erleiden einen Erstickungskampf, kritisiert Aktivistin Anna Schubert. «Mit Atemnot, Panik und Schmerzen.» Gemeinsam mit Hendrik Hassel drang sie in einen Schlachthof im Landkreis Vechta ein und filmte die Betäubung der Schweine mit Kohlendioxid (CO2). Das ist eine gängige, wenn auch umstrittene Schlachtmethode.
Wie viel Geld müssen die Aktivisten zahlen?
Die heimlich aufgenommenen Videos der Aktivisten von «Animal Rights Watch» beschäftigen seit zwei Jahren die Justiz. Nun entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg: Die beiden Tierschützer verbreiteten die Aufnahmen online und müssen für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Wie viel Geld sie zahlen sollen, muss in einem anderen Verfahren geklärt werden.
Die Aktivisten waren im Frühjahr 2024 mehrfach in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) eingedrungen, filmten die Betäubung der Tiere und stellten die Aufnahmen online. Daraufhin reichte der Geschäftsführer des Schlachthofs Klage ein. Die Aufnahmen hätten den Ruf des Betriebs geschädigt, so seine Argumentation. Er sieht sich und die Firma zu Unrecht an den Pranger gestellt.