Ein niederländisches Gericht hat Bauarbeiten für die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor den Inseln Borkum und Schiermonnikoog untersagt. Die von der Regierung in Den Haag erteilte Genehmigung sei unzureichend, entschied das Verwaltungsgericht in Den Haag am Donnerstag. Die Genehmigung zur Gasförderung ist von dem Urteil nicht betroffen, das Verbot bezieht sich nur auf die Errichtung einer Bohrplattform. Gegen die Baupläne hatten unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weitere Umweltorganisationen und die Stadt Borkum geklagt. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr.
Das beklagte niederländische Energieunternehmen One-Dyas teilte nach dem Urteil mit, das Vorhaben weiter voranzutreiben. Ein Konsortium um das Unternehmen plant, aus einem Feld vor den beiden Nordseeinseln Erdgas zu fördern. Dazu soll eine Förderplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet rund 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum errichtet werden. Gefördert werden soll den Plänen zufolge sowohl in niederländischen als auch in deutschen Hoheitsgebieten, nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer.