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Demenzkranke Frau vergewaltigt? - Pfleger vor Gericht

Demenzkranke Frau vergewaltigt? - Pfleger vor Gericht
Der angeklagte Pfleger kann sich nach eigenen Angaben nicht an eine Tat erinnern. / Foto: Christian Brahmann/dpa
Von: DieNiedersachsen News
In einem Seniorenheim soll ein Pfleger, eine Bewohnerin vergewaltigt haben. Vor Gericht verweist der Mann auf Erinnerungslücken. Der Richter macht ihm aber klar, dass die Beweislage eindeutig scheint.

Ein Pfleger hat die Vergewaltigung einer demenzkranken Frau in einem Seniorenheim im Landkreis Gifhorn vor Gericht nicht bestritten. Er könne sich an die Tat aber nicht erinnern, ließ der Angeklagte zum Prozessauftakt am Landgericht Braunschweig erklären. Der Richter hatte dem 36-Jährigen zuvor aufgrund der Beweislage ein Geständnis dringend nahegelegt. 

DNA-Spuren in den Intimbereichen

Dem Mann aus Burundi wird in dem Strafprozess vorgeworfen, im Oktober 2025 eine an Demenz erkrankte Frau in einem Seniorenheim in der Gemeinde Osloß vergewaltigt zu haben. Laut Anklage verschloss der Pfleger das Einzelzimmer der damals 69-Jährigen und ließ erst von ihr ab, als eine Kollegin versuchte, die Tür zu öffnen. Im Intimbereich des Opfers und des mutmaßlichen Täters wurden laut Staatsanwaltschaft jeweils DNA-Spuren gefunden. 

Vor allem mit Verweis auf das entsprechende Gutachten, fragte der Richter den Anklagte direkt zu Beginn, ob er gestehen wolle. «Die mir vorgeworfene Tat möchte ich nicht bestreiten», zitierte der Verteidiger daraufhin seinen Mandanten in der Einlassung. Der Angeklagte gab darin an, unter Depressionen zu leiden und sich häufiger nicht erinnern zu können.

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Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte nutzte Tätigkeit als Pfleger aus 

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nutzte der Mann seine Tätigkeit bewusst aus, um sich potenziellen Opfern zu nähern, die ihm körperlich nichts entgegenzusetzen hätten und nicht in der Lage seien, ihren Gegenwillen zu äußern oder sich später jemandem anzuvertrauen. Dem in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wird Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Hilfsbedürftigen in einer Einrichtung vorgeworfen. 

Am ersten Verhandlungstag sagte unter anderem die frühere Kollegin des Angeklagten als Zeugin aus. Als er die Vorwürfe gegen sich gehört habe, habe er sich vor sich selbst geekelt, sagte der Angeklagte. Das Geschehene tue ihm sehr leid. 

Der Prozess soll am Montag, 24. August, mit einem Bericht zu dem DNA-Gutachten fortgesetzt werden. Nach vorläufiger Einschätzung des Richters könnte das Verfahren an diesem Tag schon mit einem Urteil enden. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.

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