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Ex-Polizeipräsident muss AfD-Kritik in Teilen zurücknehmen

Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview deutliche Worte für die AfD gefunden. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Zeitungsinterview deutliche Worte für die AfD gefunden. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Hat der Polizeipräsident mit seinen Aussagen zur AfD Grenzen überschritten? Das Verwaltungsgericht Oldenburg befasst sich mit der Klage der Partei.

Ein Interview mit Folgen: Das Verwaltungsgericht Oldenburg beurteilt Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme über die AfD als in Teilen rechtswidrig. Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung. Allerdings seien ihm dabei wegen des Neutralitätsgebots rechtliche Grenzen gesetzt gewesen. Diese habe er nicht immer eingehalten.

Kühme hatte in einem Interview mit der «Nordwest-Zeitung» im August 2023 gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Weiter hatte er gesagt: «Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei» 

Kühme: «Ich stehe zu meinen Äußerungen»

Geklagt hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen. Er sah in Kühmes Worten eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe zeigte sich «sehr zufrieden» mit dem Urteil. «Wir fordern einen neutralen Staat und eine neutrale Polizei.» Der Anwalt der AfD, Christian Conrad, unterstrich, es sei gesetzlich geregelt, wer sich zu Parteien äußern dürfe. Das sei «in der Regel der Verfassungsschutz» und nicht die Polizei.

Johann Kühme betonte nach dem Urteil: «Ich stehe zu meinen Äußerungen.» Andreas Sagehorn, aktueller Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, sagte, die Begründung des Gerichts könne er «nicht in jedem Punkt nachvollziehen».

Interview hatte viel Aufsehen erregt

Das Zeitungsinterview hatte für viel Aufsehen gesorgt, Kühme erhielt auch eine anonyme Morddrohung. Die niedersächsische AfD-Landtagsfraktion hatte Kühmes Rücktritt gefordert. Führende Polizeibeamte hatten sich hinter ihn gestellt. Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte ihm den Rücken gestärkt. Sie hatte darauf hingewiesen, dass die AfD Niedersachsen dem Verfassungsschutz «aus gutem Grund als Verdachtsobjekt» gelte. Im November 2023 hatte sie betont: «Johann Kühme ist bekannt dafür, mit Inbrunst für die Werte unserer Demokratie einzutreten.» 

Polizeidirektion behält sich Antrag auf Berufung vor

Polizeipräsident Sagehorn sagte, es sei «geradezu die Pflicht der Polizei darauf hinzuweisen, wenn wir eine Gefahr für unsere demokratischen Grundwerte und auch für die Innere Sicherheit in diesem Land sehen». Dies habe sein Vorgänger getan - «in vielleicht ungewöhnlicher Deutlichkeit». In der Sache seien die Äußerungen aber «wichtig und richtig». Kühme wurde im März 2024 nach mehr als 46 Dienstjahren in den Ruhestand verabschiedet.

Der Vorsitzende Richter Keiser sagte, innerhalb eines Monats müssten die beanstandeten Aussagen von Kühme öffentlich zurückgenommen werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sagehorn teilte mit, die Polizeidirektion behalte sich vor, Berufung zu beantragen. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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