Die Verteidiger der beiden Angeklagten im Lüneburger Prozess um Aufenthaltstitel gegen Bezahlung haben milde Haftstrafen gefordert. Die Anwältin des Sachbearbeiters in der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg beantragte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme für ihn und neun Jahre für seinen Helfer wegen gemeinschaftlicher Bestechung in den Raum gestellt.
Der Mitarbeiter soll Geld im Gegenzug für Aufenthaltstitel genommen haben. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass er zu Unrecht die Bescheinigungen ausgestellt oder den zuständigen Sachbearbeitern verschwiegen hat, dass es keinen Anspruch gab. Zusammen mit dem Helfer, der die Kontakte zu den Antragstellern vermittelt haben soll, geht es um 17 Delikte. Sie räumten die Taten teilweise ein.