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Aufenthaltstitel gegen Bezahlung? Milde Strafen gefordert

Aufenthaltstitel gegen Bezahlung? Milde Strafen gefordert
Die Verteidiger der beiden Angeklagten im Lüneburger Prozess um Aufenthaltstitel gegen Bezahlung haben milde Haftstrafen gefordert. (Symbolbild) / Foto: Philipp Schulze/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg und ein Helfer sollen Aufenthaltstitel verkauft haben. Die Verteidigung fordert kürzere Strafen als der Staatsanwalt.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten im Lüneburger Prozess um Aufenthaltstitel gegen Bezahlung haben milde Haftstrafen gefordert. Die Anwältin des Sachbearbeiters in der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg beantragte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme für ihn und neun Jahre für seinen Helfer wegen gemeinschaftlicher Bestechung in den Raum gestellt.

Der Mitarbeiter soll Geld im Gegenzug für Aufenthaltstitel genommen haben. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass er zu Unrecht die Bescheinigungen ausgestellt oder den zuständigen Sachbearbeitern verschwiegen hat, dass es keinen Anspruch gab. Zusammen mit dem Helfer, der die Kontakte zu den Antragstellern vermittelt haben soll, geht es um 17 Delikte. Sie räumten die Taten teilweise ein.

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Der Verteidiger des Helfers beantragte eine Verurteilung seines Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, acht Monaten und unter Einbeziehung eines anderen Urteils eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren.

Der Staatsanwalt hatte zudem dafür plädiert, dass der Staat das eingenommene Geld einzieht. Dabei soll der Behördenmitarbeiter 47.500, der zweite Angeklagte 110.500 Euro angenommen haben. Die Urteilsverkündung ist für kommenden Dienstag (9.00 Uhr) vorgesehen.

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