Innenministerin Daniela Behrens hatte es schon vor Monaten angekündigt, am 1. April tritt es in Kraft: das Waffen- und Messerverbot für den öffentlichen Nahverkehr in Niedersachsen. «Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen», sagte die SPD-Politikerin.
Verboten wird, Waffen und Messer griffbereit mit sich zu führen – also so, dass diese ohne größeren Aufwand eingesetzt werden können, etwa in der Jacken- oder Hosentasche.
Wo gilt das Verbot?
Das Verbot gilt für den Nahverkehr in ganz Niedersachsen. Dazu zählen Regionalzüge, S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Busse, Ruftaxis sowie Schiffe im Fährverkehr. Aber auch Bahnhöfe, Bahnsteige, Haltestellen und Unterführungen sind vom Verbot erfasst. Im Behördendeutsch ist konkret die Rede von allen «seitlich umschlossenen Einrichtungen» des Nahverkehrs.