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Das gilt beim Waffen- und Messerverbot im Nahverkehr

Ab 1. April gilt in ganz Niedersachsen ein Waffen- und Messerverbot im Nahverkehr. (Symbolbild)  / Foto: Niklas Graeber/dpa
Ab 1. April gilt in ganz Niedersachsen ein Waffen- und Messerverbot im Nahverkehr. (Symbolbild) / Foto: Niklas Graeber/dpa

Um den Anstieg von Messerangriffen zu stoppen, erlässt Niedersachsens Landesregierung ein Waffenverbot für Bus und Bahn. Mit der neuen Regelung kann die Polizei Fahrgäste auch ohne Anlass prüfen.

Innenministerin Daniela Behrens hatte es schon vor Monaten angekündigt, am 1. April tritt es in Kraft: das Waffen- und Messerverbot für den öffentlichen Nahverkehr in Niedersachsen. «Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen», sagte die SPD-Politikerin.

Verboten wird, Waffen und Messer griffbereit mit sich zu führen – also so, dass diese ohne größeren Aufwand eingesetzt werden können, etwa in der Jacken- oder Hosentasche. 

Wo gilt das Verbot?

Das Verbot gilt für den Nahverkehr in ganz Niedersachsen. Dazu zählen Regionalzüge, S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Busse, Ruftaxis sowie Schiffe im Fährverkehr. Aber auch Bahnhöfe, Bahnsteige, Haltestellen und Unterführungen sind vom Verbot erfasst. Im Behördendeutsch ist konkret die Rede von allen «seitlich umschlossenen Einrichtungen» des Nahverkehrs.

Welche Waffen sind verboten?

Verboten sind nicht nur Waffen im Sinne des Waffengesetzes, wie etwa Schusswaffen oder Stich- und Schlagwaffen, sondern grundsätzlich auch alle Messer, unabhängig von Größe oder Klingenlänge. Das Verbot gilt also auch für Taschen-, Küchen- oder Teppichmesser.

Zudem sind Reizstoffsprays verboten, sofern sie für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind. Pfefferspray, das ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, bleibt dagegen erlaubt. 

Gibt es Ausnahmen?

Eine Waffe darf mitgeführt werden, wenn sie nicht «zugriffsbereit» ist. Das heißt, sie muss sich in einem verschlossenen Behälter wie einem Koffer oder einer Verpackung befinden. Ein Messer darf mitgeführt werden, wenn dieses nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. 

Auch die Nutzung für alltägliche Zwecke wie das Schneiden von Obst bleibt zulässig. Wichtig ist aber, dass das Messer vor und nach der Verwendung so verstaut wird, dass es nicht zugriffsbereit ist. 

Für wen gilt das Verbot?

Das Verbot gilt für alle Altersgruppen. Ausnahmen gibt es jedoch für Menschen, die eine Waffe aufgrund ihres Berufs mitführen – etwa Handwerker, die ein Cuttermesser in ihrer Werkzeugtasche tragen oder Feuerwehrleute und Rettungsdienste, die im Dienst oder auf dem Weg dorthin sind.

Eine Sonderregel für Inhaber eines Kleinen Waffenscheins gibt es nicht: Auch für sie gilt, dass Waffen und Messer nicht griffbereit mitgeführt werden dürfen.

Wie wird kontrolliert?

Kontrollen führen Polizei und kommunale Behörden durch, auch stichprobenartig und ohne konkreten Anlass. Sie dürfen überall dort kontrollieren, wo das Verbot gilt. Dabei können sie Fahrgäste ansprechen, die Identität überprüfen und in Taschen oder Gepäck schauen. 

Auch Ordnungsdienste können Fahrgäste ansprechen und auf das Verbot hinweisen. Bei Auffälligkeiten müssen sie aber die Polizei hinzuziehen, sie erhalten durch die Verordnung also keine neuen Befugnisse.

Was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen das Waffenverbot ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Werden verbotene Gegenstände entdeckt, können diese eingezogen werden. Den Fahrgästen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Warum gibt es das Verbot?

Innenministerin Behrens sagt, es gehe darum, die «nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe» zu senken. In der Tat nahm die Zahl der Messerangriffe in Niedersachen zuletzt zu: 3.185 Fälle gab es im vergangenen Jahr, das waren 130 mehr als 2024. Etwas mehr als die Hälfte der Fälle waren Bedrohungen.

Wie viele Messerangriffe es im Bereich des Nahverkehrs gab, konnte das Ministerium jedoch zuletzt nicht sagen. Es verwies stattdessen darauf, dass Menschen in Bussen und Bahnen und an Bahnhöfen in hoher Zahl und oft auf engem Raum zusammenkommen. Im Falle eines Angriffs gebe es daher dort nur sehr eingeschränkte Flucht- und Ausweichmöglichkeiten. 

Für den deutschen Fernverkehr gilt bereits seit Ende 2024 ein auf Bundesebene erlassenes Waffen- und Messerverbot.

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