Bei Schmerzen beim Sex muss die gesetzliche Krankenkasse nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen. Darüber hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine 72-Jährige aus Hannover, die nach den Wechseljahren wegen Trockenheit des Intimbereichs Schmerzen beim Geschlechtsverkehr hatte, wie das LSG am Montag in Celle mitteilte. Ihre Krankenkasse hatte den Antrag auf die Laserbehandlung abgelehnt, weil diese keine durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassene Kassenleistung sei. Ausnahmen seien nur bei schwersten Erkrankungen möglich.
Dagegen argumentierte die Klägerin, dass bei ihr keine andere Behandlung möglich sei. Zahlreiche Fachartikel würden die Erfolge der Therapie belegen, die ihr Frauenarzt empfohlen habe. Durch die Laserbehandlung kommt es demnach zu einer Verbesserung der Kollagen- und Elastinbildung und damit zu einer längerfristigen Verbesserung der Beschwerden. Zudem könne so eine dauerhafte Hormontherapie vermieden werden.