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Gericht sieht Abnehmspritze als Lifestyle-Medikament

Gericht sieht Abnehmspritze als Lifestyle-Medikament
Krankenkassen müssen Kosten für die Abnehmspritze nicht übernehmen. (Symbolbild) / Foto: Oliver Berg/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Übergewicht und Hormonstörung – doch die Abnehmspritze wird trotz ärztlicher Empfehlung nicht übernommen. Das Landessozialgericht bestätigt die Krankasse und verweist auf die Einstufung der Spritze.

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss die Abnehmspritze für eine 24-jährige Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Die Krankenkassen müssten nicht alles leisten, was für die Gesundheit verfügbar sei, teilte das Gericht in Celle mit. 

Die behandelnde Frauenärztin befürwortete im Oktober 2025 das Mittel Mounjaro mit dem Wirkstoff (Tirzepatid) zur Gewichts- und Symptomkontrolle, da andere Medikamente keinen Erfolg erzielten. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, weil die Spritze außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung als sogenanntes Lifestyle-Medikament gelistet sei. 

Das Landessozialgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der Kasse. Tirzepatid sei nicht zur Behandlung von Hormonstörungen zugelassen, hieß es unter anderem zur Begründung. (L 16 KR 161/26 B ER)

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