Das Tragen von Kopftüchern sollte in einer Schule in Melle nur auf Antrag erlaubt sein - nach öffentlicher Kritik und dem Eingreifen des Landes ist diese Regel der Schulordnung wieder gestrichen worden. «Das Tragen eines Kopftuches durch Schülerinnen oder Lehrerinnen als Ausdruck ihrer durch Artikel 4 Grundgesetz geschützten Religionsausübung ist an den niedersächsischen Schulen grundsätzlich zulässig», sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover. Den Fall hatten zuerst die Webseite «IslamiQ» und die «Neue Osnabrücker Zeitung» aufgegriffen.
Die Schulleitung der Grund- und Oberschule im Ortsteil Buer hatte Anfang November einen Brief an die Eltern geschrieben, in dem auf eine Regel der Schulordnung zum Tragen von Kopfbedeckungen hingewiesen wurde. Demnach gelte an der Schule, dass beim Betreten des Gebäudes und allen geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckungen getragen werden.