Wer in den anstehenden Sommerferien einen Ferienjob annimmt, sollte nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unbedingt vertraglich festgeschriebene Regelungen der Arbeit einfordern. «Wichtig ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem gültigen Vertrag in den Ferienjob startet», sagte Gewerkschaftssekretär Christian Altkirch vom DGB in der Region Oldenburg-Ostfriesland in einer Mitteilung. Der Vertrag solle vor Beginn des Ferienjobs abgeschlossen werden. Festgehalten werden sollen darin laut der Gewerkschaft, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind.
Wie viel und in welchen Jobs Schülerinnen und Schüler in den Ferien arbeiten dürfen, hängt von ihrem Alter ab. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. «Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche nicht erlaubt», teilte Altkirch mit.