Ein Skiunfall eines Geschäftsführers während einer viertägigen Tour in Österreich zählt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Hannover entschieden. Der Mann hatte argumentiert, die Reise habe dem beruflichen Austausch gedient. Das Gericht folgte dieser Darstellung aber nicht.
Der Kläger war laut Sozialgericht als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens zu der Veranstaltung eingeladen worden. Das Programm war demnach mit «Skitour 2023» überschrieben und versprach «ein paar erholsame Tage».