Im Streit um angemessene Vergütungen für freigestellte Betriebsräte wird im März eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwartet. Das kündigte Gerichtspräsidentin Inken Gallner bei ihrem Jahresbericht in Erfurt an. Bundesweit für Diskussionen hatte die Höhe der Vergütung freigestellter Arbeitnehmervertreter im Volkswagenkonzern gesorgt.
VW-Betriebsrat sorgt für Präzedenzfall
Erstmals nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, wonach Vorstände oder Personalleiter von Unternehmen sich des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, landet jetzt ein VW-Fall vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. «Auch in vielen anderen Unternehmen wird auf das Thema inzwischen genauer geschaut», sagte ein Arbeitsrechtler.
Kläger bei dem Verfahren, das am 20. März verhandelt werde, sei ein seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied, das von seiner Ausbildung Kfz-Mechaniker und Industriemeister sei, sagte Gallner. Nach der BGH-Entscheidung hatte VW die Vergütungen freigestellter Betriebsräte überprüft und die des Klägers gekürzt sowie eine Rückzahlung nach Ansicht des Unternehmens zu viel gezahlter Gelder in Höhe von knapp 2.600 Euro verlangt. Dagegen geht der Mann vor.