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Gericht erlaubt vorläufig Nutzung von Affen für Versuche an Universität Bremen

Gericht erlaubt vorläufig Nutzung von Affen für Versuche an Universität Bremen
Blick auf den Eingang zum Justizzentrums am Wall in Bremen. / Foto: Focke Strangmann/dpa
Von: DieNiedersachsen News

Einem Forscher der Universität Bremen ist es vorläufig weiter erlaubt, Affen für Versuche zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Mittwoch entschieden, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. An neuen Versuchstieren dürfen jedoch nicht länger chirurgische Eingriffe vorgenommen werden.

Eine Genehmigung des Forschers war Ende November des vergangenen Jahres ausgelaufen. Das Gesundheitsressort des Landes lehnte neue Versuche ab. Der Forscher erhob Widerspruch - und stellte einen Eilantrag bei Gericht, um eine Genehmigung zu erhalten. Das Gericht begründete den Beschluss unter anderem damit, dass es die Forschung wichtiger als die Belastung der Versuchstiere erachte.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, setzt der Neuro- und Kognitionsforscher seit 1997 Affen für Versuche ein. Dabei werden Makaken konditioniert, um Aufgaben zu lösen. Der Kopf des Affen ist fixiert, vor den Lippen ist ein Schlauch, aus dem Flüssigkeit kommt, wenn das Tier eine Aufgabe löst. Elektroden messen die Gehirnaktivität. Für die Versuche wurden Tiere operiert.

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