Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat einen Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer zurückgewiesen. Der Widerspruch sei unzulässig, weil er nicht fristgerecht eingegangen sei, sagte ein Sprecher des Landesamts. Das habe das Amt am Montagabend entschieden.
Die Umwelthilfe hatte am 30. September Widerspruch eingelegt. Laut Landesamt waren die angeforderten Unterlagen zum Hauptbetriebsplan 2024-2026 der Kanzlei der Umwelthilfe jedoch bereits am 6. August bekanntgegeben worden. Die Widerspruchsfrist habe einen Monat betragen und sei somit am 6. September abgelaufen.