Die Haltung von Rindern mit minimalem Bewegungsfreiraum ist in Niedersachsen künftig verboten. Nach einem Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sollen Betriebe diese Haltung in den kommenden Jahren nach dem Ablauf von Übergangsfristen aufgeben. «Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein», sagte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne).
Betriebe mit einer ganzjährigen Anbindehaltung sollen diese innerhalb von sechs Monaten melden und innerhalb von 18 Monaten aufgelöst oder in eine tierfreundlichere Form umgebaut haben. Betriebe, die nur teilweise auf Anbindehaltung setzen, etwa saisonal oder mit zusätzlichem Auslauf, haben für die Meldung drei Jahre und für Um- oder Abbau höchstens sieben Jahre Zeit. Zuvor haben die Veterinärämter vier Wochen Zeit, um die neue Regelung bekannt zu machen.