Niedersachsen setzt wegen des anhaltenden Niedrigwassers auf den Wasserstraßen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lastwagen vorübergehend außer Kraft. Damit sollen notwendige Ersatztransporte auf der Straße erleichtert werden, wie das Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Hannover mitteilte. Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis zunächst zum 31. August.
Sie gilt den Angaben zufolge für geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte mit Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für Lastwagen mit Anhängern, sofern die Fahrten als Ersatz für wegen des Niedrigwassers eingeschränkte Transporte auf den Wasserstraßen erforderlich sind.