Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sollen mit einer umstrittenen Gesetzesänderung mehr Rücksicht auf den Tierschutz nehmen müssen. Das sehen Pläne der rot-grünen Landesregierung vor, die Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) in Hannover vorstellte. Dazu gehören ein Verbot der Tötung von Hunden sowie Einschränkungen bei der Tötung von Hauskatzen und beim Einsatz tödlicher Fallen. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren soll, wie von Jägern gefordert, aber zunächst bleiben.
Bisher können wiederholt wildernde Hunde nach Anzeige bei der Jagdbehörde getötet werden. Davon ausgenommen sind Diensthunde, die etwa zur Jagd oder von Polizei und Rettungsdiensten eingesetzt werden. In der Regel könnten Hunde jedoch gefangen oder ihre Besitzer ausfindig gemacht werden, begründete Staudte die geplante Änderung.
Wildernde Hauskatzen können nach aktuellem Stand getötet werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sind. Diese Grenze soll auf 350 Meter angehoben werden und nur noch für verwilderte Tiere gelten.