Die Heizung defekt, bauliche Mängel und Ungeziefer - die Lebensbedingungen in einem Wohnkomplex nahe dem Göttinger Bahnhof sind schlecht. Eine Mieterin wollte ihre Wohnung daher für unbewohnbar erklären lassen und in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft untergebracht werden.
Das Verwaltungsgericht entschied anders: Dabei habe das Gericht allerdings nur geprüft, «ob die minimalsten Bedürfnisse nach dem Grundsatz "Bett, Brot und Seife"» gewährleistet seien, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Sprecher des Gerichts sagte weiter, der Beschluss könne nicht so interpretiert werden, dass die Wohnung zum Leben geeignet sei. Das sei nicht geprüft worden. So habe das Gericht lediglich festgestellt, dass die Wohnung innerhalb der nächsten «paar Wochen» die minimalsten Bedürfnisse abdecke.