Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Saterland sind mit sofortiger Wirkung auch Teile des Landkreises Leer zur Überwachungszone erklärt worden. Dort gibt es nun Einschränkungen für Geflügelhaltungsbetriebe, wie ein Sprecher des Landkreises Leer mitteilte.
Für Betriebe mit Geflügelhaltung, die innerhalb dieser Zone liegen, gelten damit eine Reihe von Auflagen. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Saterland war am Freitag vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg festgestellt und einen Tag später vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Der Bestand mit 10.500 Puten im Alter von 16 Wochen wurde tierschutzgerecht getötet.