Die Deutsche Umwelthilfe geht weiter juristisch gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer vor. Der Verband habe vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erhoben, sagte eine Sprecherin.
Als Grund für den Widerspruch führten die Umweltschützer an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß einer Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) bislang anhand der Betriebspläne nie geprüft worden seien - auch in dem neuen Betriebsplan 2024 bis 2026 nicht, der im Mai erlassen wurde.
«Für uns ist weiterhin offensichtlich, dass für die Ölförderung mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss: Selbst für ältere Projekte, die vor Ausweisung eines Gebiets als Schutzgebiet genehmigt wurden, gilt das sogenannte "Verschlechterungsverbot"», sagte die Sprecherin. Projekte müssten so angepasst werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgebiet hätten. Für die Ölförderung sei jedoch bisher keine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt, obwohl das Wattenmeer, zusätzlich zum Schutzstatus als Nationalpark, bereits seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen sei.