Schulen schließen: Was Eltern jetzt wissen müssen
Der Winter hat den Nordwesten weiter fest im Griff: Vielerorts liegt Schnee, es ist glatt – und das Sturmtief Elli bringt neuen Schnee und Frost. In mehr als der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen bleiben die Schulen deshalb am Freitag geschlossen. Der Unterricht dort fällt aus oder die Klassen wechseln in den Distanzunterricht. Die Entscheidung, ob der Unterricht witterungsbedingt ganz oder in Teilen ausfällt, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte. Um das aktuelle Wetter zu berücksichtigen, passiert das laut Kultusministerium meist am Vorabend oder am frühen Morgen des Schultags. Eine Vorgabe des Landes, bis wann die Schulen und Kommunen die Entscheidung mitteilen sollen, gibt es nicht. Wenn die Kommunen sich für diesen Schritt entscheiden, dann geht es darum, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten, betont das Ministerium. Ja, aber nur für die Jahrgänge bis zur zehnten Klasse. Im Primarbereich (Klasse 1 bis 4) und in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) gewährleisten die Schulen der Landesregierung zufolge eine Betreuung für die Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen. Ja, bis zur zehnten Klasse können Eltern ihre Kinder auch ohne angeordneten Unterrichtsausfall zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie befürchten, dass die Kinder ansonsten auf dem Schulweg wegen extremer Witterung unzumutbaren Gefahren ausgesetzt sind. Wird die Schule – oder auch der Kindergarten – wetterbedingt geschlossen und die Beschäftigten haben keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder, können sie zu Hause bleiben und haben in der Regel zumindest für einige Tage Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes. Die entsprechende Regelung kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Dann müssen Eltern Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen, um die Kinder zu betreuen. Bereits im Oktober hatte Rot-Grün angekündigt, dass die Schulen bei extremem Sturm, Glatteis oder auch Hitze künftig eigenständig in den Distanzunterricht wechseln können sollen. Mit einer Reform des Schulgesetzes soll der Distanzunterricht eine gesetzliche Grundlage bekommen – beschlossen ist das aber noch nicht. Es ist auch kein Automatismus für Distanzunterricht vorgesehen, der Präsenzunterricht soll der Regelfall bleiben. Nein, eine verbindliche Erfassung aller Schulausfälle durch das Land gibt es nicht. In der Regel melden die Landkreise die Ausfälle aber über die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen, wo sie online unter vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ einsehbar sind. Das Land macht zu witterungsbedingten Beeinträchtigungen der Kinderbetreuung keine Vorgaben. Die Träger der Jugendhilfe entscheiden somit eigenverantwortlich, ob eine Einrichtung geschlossen bleibt oder die Betreuungszeiten einschränkt. Passiert das, gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in dieser Zeit laut Ministerium als nicht erfüllt. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenWer entscheidet, ob die Schule stattfindet oder nicht?
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