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Landkreis Osnabrück: So entscheidet die Kommune über Schulausfall bei Schnee und Glätte

Landkreis Osnabrück: So entscheidet die Kommune über Schulausfall bei Schnee und Glätte
Mehrfach fiel im Landkreis Osnabrück wegen des Winterwetters die Schule aus. (Symbolbild) / Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Von: DieNiedersachsen News
In vielen Regionen Niedersachsens ist angesichts des Winterwetters die Schule ausgefallen - vielleicht zu oft? Der Landkreis Osnabrück macht klar, wie es zu solchen Entscheidungen kommt.

Gleich mehrfach hat der Landkreis Osnabrück im laufenden Jahr wegen Schneefalls und Eisglätte den Unterricht an den Schulen ausfallen lassen. Solche Entscheidungen würden allerdings nicht leichtfertig getroffen, teilte der Landkreis mit. Grundlage sei ein «intensiver und strukturierter Abstimmungsprozess». Ein Überblick über die Abläufe in der Kommune in einem solchen Fall.

- Der Landkreis Osnabrück entscheidet den Angaben zufolge über einen möglichen Schulausfall in enger Abstimmung mit der Stadt Osnabrück. Dafür werde über die Rettungsleitstelle ein umfassendes Lagebild zu den Straßen im gesamten Landkreis eingeholt. 

- Die Rettungsleitstelle stehe in Kontakt mit den zuständigen Landes- und Kreisstraßenmeistereien. Teils fließen demnach Rückmeldungen aus Städten und Gemeinden in die Bewertung ein. Auch die Polizei liefert Erkenntnisse zu den Straßenverhältnissen und zur Verkehrslage, ebenso die Busunternehmen. Weil Busunternehmen im Schülerverkehr auf gemeindlichen Straßen unterwegs seien, seien ihre Hinweise besonders wichtig, urteilte der Landkreis. Denn gerade dort könne Glätte herrschen. 

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- Auch aktuelle Wetterprognosen und mögliche Unwetterwarnungen werden den Angaben zufolge in die Gesamtbewertung einbezogen. Allerdings: Wegen der Größe des Landkreises Osnabrück könne es zu regional unterschiedlichen Witterungsverhältnissen kommen, teilte die Kommune mit.

- Kommt es zum Unterrichtsausfall, wird die Information kurzfristig etwa über die Warn-App Katwarn gestreut. Schulen bieten den Angaben zufolge in diesem Fall dennoch eine Betreuung an. Teils fragten Schulen im Vorfeld bei den Eltern ab, ob eine Schülerin oder ein Schüler zur Betreuung in die Schule komme, teilte der Landkreis mit.

- An Berufsschulen gilt: Distanzunterricht statt Präsenzunterricht. Für die allgemeinbildenden Schulen ist dies den Angaben nach bislang rechtlich nicht vorgesehen.

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