Wegen der Vogelgrippe gilt von Dienstag an auch im Landkreis Cloppenburg eine Stallpflicht für Geflügel. Wie der Landkreis mitteilte, tritt die Allgemeinverfügung um Mitternacht in Kraft. Betroffen sind demnach Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Bereits seit Samstag gilt auch im Landkreis Gifhorn eine Stallpflicht.
Die Verfügung in Cloppenburg gilt für sämtliches Geflügel: Hühner, Gänse und Fasane ebenso wie Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten und Laufvögel. Diese sind von morgen an in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung zu halten, die gegen Einträge von oben sowie vor dem Eindringen von Wildvögeln von der Seite schützt. Das soll den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel verhindern.