Das Verwaltungsgericht Stade hat den geplanten Abschuss eines Wolfes im Landkreis gestoppt. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung nach derzeitigem Stand Erfolg haben wird, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er sei inzwischen mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) angefochten worden.
Schon das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte entschieden, dass an der Nordseeküste im Landkreis Aurich erst einmal kein Wolf geschossen werden darf.
Nach wiederholten Schafrissen auf dem Elbdeich hatte auch Umweltminister Christian Meyer (Grüne) den Schnellabschuss begrüßt. Wölfe, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen hätten, sich Menschen auffällig genähert oder wie in Stade den Deich- und Hochwasserschutz gefährdeten, müssten entnommen werden, ohne den Artenschutz zu gefährden. Die Begründung des Landkreises berücksichtige die jüngste Rechtsprechung des OVG, wonach Abschüsse nicht generell verboten seien, sofern sie gut begründet sind.