Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die umstrittene Abschussgenehmigung für einen Wolf aus der Region Hannover vorerst untersagt. Am Freitag gaben die Richterinnen und Richter einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe statt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist möglich. (Az.: 5 B 969/24)
Die Richter bezweifeln die Rechtmäßigkeit eines Kerngedankens der kürzlich neu gefassten Abschussregelung des Landes: Während bislang nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, sind nach der neuen Regel unter bestimmten Bedingungen Schnellabschüsse möglich, ohne dass die Frage nach der Identität des geschossenen Wolfes gestellt wird. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Schnellabschusserlaubnis sei nach Ansicht der Oldenburger Richter in dieser Hinsicht mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz unzulässig, hieß es in der Pressemitteilung.