Das Verwaltungsgericht Stade hat die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Stade vorläufig gestoppt. Hintergrund ist ein Eilantrag des Naturschutzvereins Naturschutzinitiative, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Mit einem sogenannten Hängebeschluss soll verhindert werden, dass vor einer Entscheidung im Hauptverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Nach etlichen Rissen von Schafen und Rindern im Landkreis Cuxhaven hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme angeordnet. Sie trat am 17. Oktober in Kraft und gilt 21 Tage in einem Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide herum.