Mit der Anordnung der Stallpflicht für Geflügel reagieren zahlreiche Kreise in Niedersachsen auf die Ausbreitung der Geflügelpest. So verfügten inzwischen auch die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen, Verden, Helmstedt sowie die Region Hannover für die nächsten Tage eine Aufstallpflicht, um die Tierseuche mit dem für Vögel hochansteckenden Virus H5N1 einzudämmen.
Auch der Landkreis Cuxhaven und die Stadt Wolfsburg ordneten die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren an. Allerdings seien auch die Halter von kleineren Beständen gehalten, Sicherheitsmaßnahmen für ihre Tiere zu ergreifen, teilten beide Kommunalbehörden mit.
Weitere Fälle in Cloppenburg, Emsland und Vechta
In den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Vechta gab es weitere Ausbrüche in Putenbetrieben. In den Gemeinden Bösel und Garrel wurden daraufhin rund 41.000 Puten tierschutzgerecht getötet, teilte ein Sprecher mit. Allein im Landkreis Cloppenburg gab es seit Mitte Oktober Ausbrüche der Geflügelpest in zehn Betrieben mit insgesamt 103.500 Puten und 5.300 Enten.
Im Nachbarlandkreis Emsland wurde der erste amtlich bestätigte Fall der Geflügelpest bekanntgegeben. Betroffen war nach Angaben einer Sprecherin eine Putenmasthaltung in der Gemeinde Geeste mit rund 4.400 Tieren. Im Landkreis Vechta war in der Gemeinde Goldenstedt ein Putenhaltungsbetrieb mit 9.700 Tieren betroffen.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb, der sogenannten Schutzzone, befinden sich dem Landkreis zufolge neun gewerbliche Geflügelhaltungen mit mehr als 490.000 Tieren, sowie 26 Hobbyhaltungen mit 410 Tieren.
Im Umkreis von zehn Kilometern richtete der Landkreis eine Überwachungszone ein. Dort befinden sich allein im Landkreis Emsland 90 gewerbliche Betriebe, die rund vier Millionen Tiere halten und 222 Hobbyhaltungen mit etwa 4.000 Tieren. Auch der Nachbarlandkreis Grafschaft Bentheim ist von dieser Überwachungszone betroffen.
Dem Landwirtschaftsministerium zufolge gab es in der Zeit vom 1. Januar bis Donnerstagmorgen insgesamt 22 Ausbrüche in Niedersachsen. Fast 218.000 Tiere mussten vorsorglich getötet werden, hieß es.
Alle Akteure ziehen an einem Strang
Die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Frauke Patzke, sagte nach einer Videokonferenz, an der unter anderem die Landesjägerschaft, das Landvolk und der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband teilnahmen, dass alle Akteure bei der Bekämpfung der Tierseuche an einem Strang zögen. Die weitere Ausbreitung der Tierseuche werde mit aller Kraft verhindert.
«Bislang gelingt dies, trotz der Dynamik in der Wildvogelpopulation und erschwerter Wetterlage, mit Unterstützung aller Beteiligten.» Das Ministerium setze weiterhin auf die Kompetenz der Veterinärbehörden vor Ort, sagte Patzke. Eine von der Landesregierung angeordnete Aufstallpflicht ist in Niedersachsen rechtlich nicht möglich.
Tote Kraniche im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Im Landkreise Lüchow-Dannenberg waren mehrere tote Zugvögel, insbesondere Kraniche, gefunden worden. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel auf Haus- und Nutzgeflügelbestände ordnete das Veterinäramt eine kreisweite Stallpflicht von Freitag an für Geflügelhaltungen mit mindestens 50 Tieren an.
«Wir reagieren damit auf das sehr dynamische Geschehen in Bezug auf die Ausbreitung der Geflügelpest und haben das Vorgehen auch mit den Nachbarkreisen abgestimmt», sagte Veterinäramtsleiterin Katharina Schulze. Der Landkreis ließ die verendeten Kraniche und zwei Tauben untersuchen. Die Proben wiesen positive Ergebnisse auf. Die Ergebnisse müssen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch bestätigt werden.
Aufstallpflicht in Region Hannover
Auch die Region Hannover ordnete die sogenannte Aufstallung an. Der Risikobewertung wurde zugrunde gelegt, dass die Region ein Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist und es mehrere Flüsse und Feuchtgebiete gibt, in denen die Vögel rasten. Zudem hat das FLI bei neun Wildvögeln die Vogelgrippe nachgewiesen, wie es in einer Mitteilung hieß.
Auch Hunde können Virus weitertragen
Der Landkreis Diepholz appellierte, Hunde im Freien anzuleinen. Damit solle einer möglichen Verbreitung des Vogelgrippevirus vorgebeugt werden, teilte die Kreisverwaltung mit. Denn auch Hunde könnten den Erreger unbeabsichtigt weitertragen, etwa, wenn infizierter Kot oder andere Rückstände an Pfoten oder Fell haften bleiben, oder wenn sie mit Wildvögeln in Kontakt kommen.
Im Kreis Diepholz liegt ein großes Rastgebiet für Kraniche. Bei der Verwaltung gingen weiterhin viele Meldungen über verendete Kraniche und andere Wildvögel ein, hieß es.
In weiten Teilen des Landes gilt Stallpflicht
Wegen der Vogelgrippe gilt in weiten Teilen Niedersachsens eine Stallpflicht für Geflügel. Weitere Landkreise mit kreisweiter Stallpflicht sind: Emsland, Grafschaft Bentheim, Cloppenburg, Oldenburg, Ammerland, Vechta, Diepholz, Nienburg, Celle, Gifhorn, Uelzen, Heidekreis, Harburg und Stade.
Niedersachsen ist in 37 Landkreise (inklusive der Region Hannover mit Landeshauptstadt) und 8 kreisfreie Städte gegliedert. In den Landkreisen Rotenburg/Wümme, Peine, Wolfenbüttel und Salzgitter gelten einzelbetriebliche Anordnungen.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten