Logo DieNiedersachsen News
Nachrichten / Sport

DFB-Sportgericht: HSV muss 503.400 Euro Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht: HSV muss 503.400 Euro Geldstrafe zahlen
Teures Spiel der Fans mit dem Feuer: HSV muss viel Geld für die Pyroshow seiner Anhänger bezahlen. (Archivbild) / Foto: Christian Charisius/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Der Hamburger SV muss nach einer Entscheidung viel Geld zahlen. Das legt das DFB-Sportgericht fest. Es legt acht Vorfälle zusammen. Besonders teuer wird das Spiel gegen den SV Werder.

Bundesligist Hamburger SV ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundesliga (DFB) mit einer Strafe in Höhe von insgesamt 503.400 Euro belegt worden. Diese Summe setzt sich zusammen aus einzelnen Geldstrafen für acht Fälle von unsportlichem Verhalten der HSV-Fans, wie der DFB mitteilte.

Der Verein könne «bis zu 167.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre». 

Teures Nordderby 

Am gravierendsten waren der Vorkommnisse beim Nordduell gegen den SV Werder Bremen am 7. Dezember. Laut DFB wurden während und nach der Partie mindestens 78 Bengalische Feuer, 51 Blinker und fünf Rauchtöpfe gezündet. Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden vier Batterien mit mindestens 80 Rauchraketen abgefeuert. 

Die zweite Hälfte begann mit acht Minuten Verzögerung. Insgesamt wurde wegen der Vorfälle eine Geldstrafe von 300.000 Euro ausgesprochen. 100.000 Euro sind für eigene sicherheitstechnische oder präventive Maßnahmen vorgesehen. 

Mehr aus dieser Kategorie

Wegen ähnlicher Vorkommnisse kurz vor Beginn der zweiten Hälfte des Spiels beim 1. FC Köln am 2. November muss der HSV 113.400 Euro zahlen, 37.800 Euro für eigene sicherheitstechnische Maßnahmen verwendet.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieNiedersachsen News
Artikel von

DieNiedersachsen News

DieNiedersachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media