Seit Jahren ist der Wohnungsmarkt angespannt – auch in Hannover. Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt das Angebot. Die Stadt Hannover möchte bestehenden Wohnraum erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt stellen, wie eine Sprecherin der Stadt Hannover mitteilte. Denn Städte und Gemeinden in Niedersachsen können die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten. In der Landeshauptstadt liegt nun eine neue Satzung vor, der Bauausschuss berät kommende Woche über die Vorlage.
Definition von Wohnraum in Satzung geregelt
In der Satzung ist zudem geregelt, was als Wohnraum definiert wird. Das seien sämtliche Räume, die tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt sind. Dazu zählten auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime.
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liege insbesondere bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche vor. Auch bei tage- oder wochenweise bezahlter Vermietung an Fremde oder als Monteurswohnung von mehr als zwölf Wochen im Jahr, sowie bei einem dauerhaften Leerstand von mehr als sechs Monaten handelt es sich laut Stadt um eine Zweckentfremdung.
Satzung soll vorerst für fünf Jahre gelten
Wenn der Bauausschuss der Vorlage zugestimmt hat, müssen noch der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt grünes Licht geben. Die Satzung könnte dann im Laufe des dritten Quartals in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gelten, teilte die Sprecherin weiter mit.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten