Ein Bremer Polizeianwärter darf bei Einsätzen mit Bürgerkontakt seinen Turban zur Dienstuniform tragen. Das teilte das Verwaltungsgericht Bremen mit. Der Mann, der den Studiengang «Polizeivollzugsdienst» an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, hatte einen Eilantrag gegen ein entsprechendes Trageverbot gestellt. Diesem gab das Gericht statt.
Turban erlaubt bis zur endgültigen Entscheidung
Mit dem Beschluss werde ihm gestattet, vorläufig seinen sogenannten Dastar zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit zu tragen. Dies gilt so lange, bis in dem entsprechenden laufenden Klageverfahren möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen werde, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Mann gehört den Angaben zufolge der Sikh-Religion an und trägt aus religiösen Gründen einen Turban. Vom Polizeipräsidenten und von seinen Vorgesetzten sei er angewiesen worden, während der zurzeit noch laufenden Praxisphase seines Studiums im Bürgerkontakt seinen Turban abzulegen. Da er dies nicht tat, musste er den Praxisteil bisher im Innendienst absolvieren. Der Antragsteller sah sich dadurch in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt.