Beim Schutz von Frauen vor Gewalt sollen künftig elektronische Fußfesseln für die Täter helfen. Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven. Um dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen, beschlossen sie, dass die Kapazitäten der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Hessen ausgeweitet werden sollen.
«Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen Femizide», sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Opfer soll Warnhinweis erhalten
Geplant ist der Einsatz nach dem sogenannten spanischen Modell. Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen und bedrohen, können dann nach einer gerichtlichen Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Damit kann der Abstand zwischen Täter und Opfer überwacht werden. Wenn sich der Täter mit der Fußfessel dem Opfer nähert, wird bei der Polizei Alarm ausgelöst und das Opfer erhält einen Warnhinweis.
Bundesregierung plant Gesetzesänderung
Der Beschluss der Innenminister und -ministerinnen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung. Die neue Bundesregierung hat bereits angekündigt, die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu ermöglichen.
In manchen Bundesländern wird die Fußfessel nach spanischem Modell bereits eingesetzt. So wurde sie in Sachsen jüngst bei einem vorbestraften Mann angeordnet, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Die Landesregierungen hatten den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung, um das Verfahren zu vereinfachen.
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland ein großes Problem. 2023 stieg die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt um 5,6 Prozent auf 180.715. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten.
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