Die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Göttingen ungültig. Die Kammer verpflichtete den Stadtrat in einem Urteil am Mittwoch dazu, die Wahl für ungültig zu erklären, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Amtsinhaberin Franziska Schwarz (SPD) habe in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schwarz vereinigte Ende September 2021 bei der Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin 57,27 Prozent der Stimmen auf sich. In der südniedersächsischen Kurstadt leben nach Behördenangaben etwa 11.000 Menschen. Im vergangenen Jahr fand dort die niedersächsische Landesgartenschau statt.
In seinem Urteil gab das Gericht der Klage eines früheren Mitglieds der CDU-Ratsfraktion statt. Er hatte sich gegen die Zurückweisung seines Wahleinspruchs durch den Stadtrat gewandt. Das Gericht folgte der Argumentation des ehemaligen Ratsmitgliedes, wonach die Amtsinhaberin in den letzten Wochen des Wahlkampfes ihre Neutralitätspflicht verletzt habe.