Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück wegen des nicht geklärten Verbleibs von fast 49.000 Euro ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts rechtens. Das Gericht halte die Vorwürfe des Landkreises für stichhaltig, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Die unterschlagenen Gebühren muss die Frau laut Gericht samt Zinsen zurückzahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sie kann dagegen noch Berufung einlegen. (Az.: 1 Ca263/23)
Keine richtige Einarbeitung?
Der Landkreis wirft der früheren Mitarbeiterin der Ausländerbehörde vor, Gebühren zum Beispiel für Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel nicht in die Kasse des Landkreises eingezahlt zu haben. Zunächst war dem Kreis eine Differenz von 104 Euro zwischen dem schriftlich geführten Kassenbuch der Mitarbeiterin und den elektronisch erfassten Gebühren aufgefallen. Weitere Nachforschungen des Landkreises brachten zusätzliche Ungereimtheiten zutage. Insgesamt wirft die Kreisverwaltung der Frau die Veruntreuung von mehr als 48.700 Euro vor.