Bei Einbürgerungsverfahren sind in einzelnen niedersächsischen Kreisen und kreisfreien Städten zuletzt gefälschte oder unrechtmäßig erworbene Sprachzertifikate aufgefallen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter rund 50 Kommunen in Niedersachsen.
Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Damit sollen Antragstellerinnen und Antragssteller nachweisen, dass sie ihren Alltag selbstständig auf Deutsch bewältigen können.