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Versuchter Mord? SUV-Fahrer nach Unfall mit Kind vor Gericht

Versuchter Mord? SUV-Fahrer nach Unfall mit Kind vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen zu haben, um einer Strafverfolgung zu entgehen. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Ein Neunjähriger wird von einem SUV angefahren und schwer verletzt. Der Fahrer soll viel zu schnell und ohne Führerschein unterwegs gewesen sein. Nun steht er vor Gericht.

Ein Mann steht wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Hildesheim, er soll mit seinem Wagen ein Kind angefahren und schwer verletzt haben. Dem 30 Jahre alten Angeklagten werden außerdem fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, wie das Gericht mitteilte.

Ohne Führerschein mit mindestens 90 durch 50er-Zone

Nach Angaben des Landgerichts soll der Mann am 28. September des vergangenen Jahres mit einem hochmotorisierten SUV durch Hohenhameln im Landkreis Peine gefahren sein – obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Innerorts soll er statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde mit mindestens 90 und höchstens 115 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein.

Zur gleichen Zeit habe ein neunjähriger Junge mit seinem Fahrrad eine Straße überqueren wollen. Der SUV soll das Kind mit der linken Fahrzeugfront erfasst haben. Der Junge sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf einem Grünstreifen liegen geblieben. Er überlebte laut Gericht schwer verletzt.

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Anklage: Mann nahm möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf

Der Mann soll den Unfall wegen des lauten Aufpralls bemerkt haben. Dennoch habe er sein Fahrzeug laut Anklage anschließend auf bis zu 145 Kilometer pro Stunde beschleunigt und den Unfallort verlassen, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Eine Minute später soll er sein Mobiltelefon ausgeschaltet haben, um seine Identifizierung als Fahrer möglichst zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen zu haben, um einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung zu entgehen. 

Für den Prozess sind zahlreiche Fortsetzungstermine bis Ende Oktober angesetzt.

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