Einbürgerungen im Landkreis Peine laufen laut einem Gerichtsurteil unrechtmäßig ab. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig nach der Klage eines Mannes aus dem Libanon entschieden, dessen Einbürgerung der Landkreis ablehnte. Gegen das Urteil kann sowohl beim Oberverwaltungsgericht als auch gleich beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.
Der Landkreis Peine hatte dem Libanesen, der seit zwölf Jahren rechtmäßig dort lebt, die Einbürgerung verweigert, obwohl er alle nötigen Dokumente vorlegte. Nach Angaben der Verwaltung hatte der Mann 23 Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung «teilweise nicht vollständig und richtig» beantwortet, wie das Gericht mitteilte.
Er wurde unter anderem gefragt, was er unter Demokratie versteht, was in deutschen TV-Nachrichten berichtet wird oder ob er regelmäßig eine Moschee besucht. Diese Fragen würden bei jedem Einbürgerungsverfahren gestellt, argumentierte der Landkreis - zu Unrecht, wie das Gericht befand.