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Tattoos und Turban: Welche Regeln für Polizisten gelten

Tattoos und Turban: Welche Regeln für Polizisten gelten
Für das Auftreten von Polizisten in der Öffentlichkeit gelten bald neue Regeln. (Archivfoto) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Darf ein Polizist einen Turban tragen? Nach einem Rechtsstreit gilt bald eine neue Regelung – und sie betrifft mehr als Kopfbedeckungen.

Kein Kreuz, kein Kopftuch und auch keine Kippa: Für Polizistinnen und Polizisten im Land Bremen gelten neue Regeln im Außendienst. «Wenn eine Polizistin an der Tür klingelt, dann zählt die Uniform», sagte Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD). «Sie steht für einen Staat, der niemanden bevorzugt.» Die Regelung soll Mitte Oktober in Kraft treten.

Was Polizisten beachten müssen

Religiöser Schmuck und Kleidungsstücke sind für Polizisten bei Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern künftig tabu, wie aus der Verordnung hervorgeht. Im Innendienst dürfen die Beamten weiter ihre religiöse Zugehörigkeit zeigen.

Auch für Tattoos gibt es bald Vorgaben: Im Gesicht, am Hals und an den Beinen müssen sie verdeckt sein. Tätowierungen an den Armen dürfen sichtbar sein, ebenso an den Innenseiten von Fingern und Händen. Erlaubt sind auch tätowierte Ringe.

Wie ein Turban heftige Debatten auslöste

Die neue Verordnung sorgte für intensive Debatte. Auslöser war ein Polizeianwärter, der als Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikh einen Turban trägt. Er weigerte sich, den Turban abzulegen und musste deshalb seine Praxisphase im Innendienst absolvieren. 

Der Mann protestierte - und bekam vom Bremer Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren recht: Für ein solches Verbot braucht es eine Rechtsgrundlage, die mit der neuen Regelung nun geschaffen wird.

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