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Tod durch Gewalt? Sohn soll kranke Mutter misshandelt haben

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. / Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. / Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Mann soll seine pflegebedürftige Mutter so stark geschubst und ins Bett gedrückt haben, dass sie kurz darauf starb. Am ersten Prozesstag werden Videoaufnahmen vom Geschehen gezeigt.

War es eine Gewalttat oder ein Unfall? Ein 66-Jähriger steht vor dem Landgericht Verden, weil er seine pflegebedürftige Mutter körperlich derart misshandelt haben soll, dass sie an den Folgen starb. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 89-Jährige vor knapp zwei Jahren in ihrer Wohnung in Oyten beim Zubettbringen mehrfach gewaltsam geschubst zu haben. 

Als sie schließlich gelegen habe, habe der Angeklagte sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule aufs Bett gedrückt, um sie in eine gerade Position zu bringen. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst die Frau tot in ihrem Bett. Laut Staatsanwaltschaft hatte die 89-Jährige einen Wirbelsäulenbruch und eine Schädigung des Rückenmarks erlitten. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. 

Videoaufnahmen vom Babyfon zeigen Misshandlungen

Die mutmaßliche Tat kam nur durch Zufall ans Licht. Wie die Tochter des Angeklagten am ersten Prozesstag aussagte, hatte sie gemeinsam mit ihrer Schwester ein altes Babyfon mit Kamera ins Schlafzimmer der Großmutter gestellt. Falls die Seniorin aus dem Bett falle, sollte sie eine Benachrichtigung aufs Handy erhalten. Erst nach dem Tod der Frau habe sie durch Zufall entdeckt, dass das Gerät über eine Speicherkarte verfügte, sagte die Zeugin.

In der Verhandlung wurden Ausschnitte der Aufnahmen gezeigt. Zu sehen war, wie der Angeklagte seine Mutter am mutmaßlichen Tatabend äußerst grob auszog. Schubsend und werfend versuchte er, sie in eine Liegeposition ins Bett zu legen. Am Ende drückte er sie in die Matratze.

In der Nacht zuvor aus dem Bett gefallen

Ein weiteres Video aus der Nacht zuvor zeigt schemenhaft, wie die Frau ohne Fremdeinwirkung aus dem Bett fällt. Die Aufnahme sei «eher entlastend» für den Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin. Ein Pfleger berichtete, er habe die Seniorin an dem Morgen vor dem Bett aufgefunden. Das sei immer mal wieder vorgekommen. 

Die Tochter des Angeklagten sagte, sie habe nach der ersten Sichtung der Videoaufnahmen einen Nervenzusammenbruch erlitten. Die Handlungen ihres Vaters habe sie als «so was Grausames» empfunden. Gemeinsam mit ihrer Tante sei sie daraufhin zur Polizei gegangen. «Ich stand meiner Oma sehr nahe. Das hat sie nicht verdient», sagte die 39-Jährige. 

Zeugin: Angeklagter war «total überfordert» mit der Pflege

Ihre Oma habe ihr Wochen vor ihrem Tod gesagt, dass der Angeklagte sie schlage. Wegen der leichten Demenz der Großmutter sei sie zuerst skeptisch gewesen. Sie habe es aber auch nicht ausgeschlossen, sagte die Zeugin. 

Die Ex-Frau des Angeklagten berichtete, der 66-Jährige sei mit der Pflege der Mutter «total überfordert» gewesen. Sie habe ihm geraten, die Seniorin ins Pflegeheim zu geben. Dies habe er jedoch mit Verweis auf die hohen Kosten abgelehnt. 

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Der 66-Jährige wurde vor einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

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