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Schöffin wegen Kopftuch des Amtes enthoben

Die Frau sollte am Landgericht Braunschweig als Schöffin eingesetzt werden. (Archivbild) / Foto: picture alliance / dpa
Die Frau sollte am Landgericht Braunschweig als Schöffin eingesetzt werden. (Archivbild) / Foto: picture alliance / dpa

Die Frau hat auf das Tragen des Hidschabs bestanden. Für das Gericht war die Entscheidung eine Abwägung.

Weil sie auf das Tragen eines Hidschabs bestand, ist eine Schöffin ihres Amtes enthoben worden. Die ehrenamtliche Richterin des Landgerichts Braunschweig verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, das Urteil rechtskräftig.

Nach Mitteilung des Gerichts hat die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie auf ihren Hidschab – also ihr religiöses, muslimisches Kopftuch – nicht verzichten wolle. Das Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität und nicht als politisches Zeichen zu verstehen, habe sie demnach argumentiert.

Schöffen haben gleiches Stimmrecht wie Richter

Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass die Frau damit gegen das Niedersächsische Justizgesetz verstoße. Demnach dürften Menschen mit richterlichen Aufgaben in einer Verhandlung keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. In Abwägung mit der Religionsfreiheit überwiege der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei einem Gerichtsverfahren das gleiche Stimmrecht haben wie die hauptamtlichen Richter. Sie werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

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