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Prozess um Messerangriff im Hauptbahnhof beginnt am Dienstag

Am 18. November 2025 soll am Landgericht Hamburg der Prozess gegen die mutmaßliche Täterin beginnen. (Archivbild) / Foto: Christian Charisius/dpa
Am 18. November 2025 soll am Landgericht Hamburg der Prozess gegen die mutmaßliche Täterin beginnen. (Archivbild) / Foto: Christian Charisius/dpa

Die mutmaßliche Messerstecherin vom Hamburger Hauptbahnhof muss sich vor Gericht verantworten. Die 39-Jährige soll schuldunfähig sein. Zuschauer dürfen den Prozess nicht verfolgen.

Rund sechs Monate nach einem Messerangriff mit zahlreichen Verletzten im Hamburger Hauptbahnhof soll am Landgericht der Prozess gegen die mutmaßliche Täterin beginnen. Der Auftakt im sogenannten Sicherungsverfahren soll am Dienstag vor einer Großen Strafkammer am Landgericht stattfinden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Die Behörde hat die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die 39-Jährige leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie. Der Prozess soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden.

Den Ermittlungen zufolge soll die 39-Jährige am 23. Mai «im Zustand der Schuldunfähigkeit» im Bereich der stark frequentierten Fernbahngleise 13 und 14 mit einem Gemüsemesser wahllos auf Reisende und Passanten eingestochen haben, um diese zu töten. Früheren Angaben nach wurden dabei drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt.

Versuchter Totschlag in 21 Fällen

Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft der Frau laut Mitteilung unter anderem versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten laut Staatsanwaltschaft 15 Geschädigte zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen.

Mit Schere auf Vater losgegangen

Bereits im Januar soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) nordöstlich von Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Das scheiterte jedoch, weil die 71 Jahre alte Mutter dazwischen ging und ihr die Schere abgenommen habe. Gleichwohl sei der Vater im Schulter- und Oberarmbereich verletzt worden.

Bereits damals ergaben sich nach Angaben der Lübecker Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung der Frau. Das Amtsgericht Lübeck lehnte jedoch eine Unterbringung ab, eine Beschwerde gegen den Beschluss wurde vom Landgericht Lübeck verworfen.

Übergriffe auf Kind und Mitpatientin

Im Februar soll die Frau dann auf einem Spielplatz am Hamburger Flughafen gegenüber einem Kind gewalttätig geworden sein und nach einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik auf eine Mitpatientin losgegangen sein. Nach ihrer Entlassung sei sie dann Ende Mai erneut für drei Wochen eingewiesen worden, hatte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums erklärt.

Am Tag vor dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof war die 39-Jährige aus der Psychiatrie im Landkreis Cuxhaven entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zu jenem Zeitpunkt keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.

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