Ein wegen Sexualstraftaten und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern beschuldigter Arzt darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen seinen Beruf vorerst nicht mehr ausüben. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Bremer Gesundheitssenatorin, die bereits im Sommer 2025 das Ruhen der Approbation des Mediziners angeordnet hatte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 1 B 82/26)
Auf eine Klage des Arztes hin hatte das Verwaltungsgericht Bremen Anfang März die Anordnung der Gesundheitsbehörde zunächst aufgehoben, weil es bei dem Vorwurf betreffend der Sexualstraftaten auch entlastende Zeugenaussagen gebe.