Wer fahrlässig mit Links in sogenannten Phishing-Mails umgeht und seine Zugangsdaten zum Online-Banking eingibt, erhält nach einer Gerichtsentscheidung keine Erstattung gestohlener Gelder von seiner Bank. Die Klägerin habe «nicht zu 100 Prozent ausschließen» können, dass sie neben ihrem Geburtsdatum und ihrer EC-Karten-Nummer noch weitere Daten auf einer gefälschten Website eingegeben hatte, teilte das Oberlandesgericht Oldenburg zu einer Entscheidung vom April mit. Es sei auch plausibel, dass die Klägerin auf der gefälschten Website ihren Anmeldenamen und ihre PIN eingegeben habe.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig, die Kläger bekommen das Geld nicht von der Bank zurück.