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Mord an Inline-Skaterin - Urteil ist rechtskräftig

Er ermordete eine Inline-Skaterin und versuchte, weitere Frauen zu töten - nun ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Er ermordete eine Inline-Skaterin und versuchte, weitere Frauen zu töten - nun ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Nach der Ermordung einer 17-Jährigen und zwei Mordversuchen an Frauen fiel im Juli 2024 das Urteil gegen den angeklagten Landwirtschaftsmeister. Er legte Revision ein. Nun gibt es eine Entscheidung.

Das Urteil zum Mord an einer 17-jährigen Inline-Skaterin aus dem Landkreis Diepholz ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Er hat das Urteil des Landgerichts Verden vom 15. Juli 2024 nach der Revision des Angeklagten überprüft und bestätigt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Landwirtschaftsmeister die Schülerin in Barenburg im Kreis Diepholz im September 2023 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer tötete. Drei Tage nach der Tat versuchte der Deutsche, zwei weitere Frauen zu ermorden. Sie überlebten schwer verletzt. 

Für die drei Taten verhängte das Landgericht die Höchststrafe: lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung an. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren Haft entlassen werden.

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