Zwei Jahre lang arbeitet die heute 32-jährige Frau in einer Bremer Geldtransportfirma. Zufrieden ist ihr Arbeitgeber nicht mit ihr, aber er gibt ihr noch eine Chance. Doch anstatt sich besonders anzustrengen, fasst sie einen Plan: Im Mai 2021 lässt sie knapp 8,2 Millionen Euro mitgehen. Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wurde sie nun zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. «Sie wollte sich ein Luxusleben ermöglichen, ohne dafür zu arbeiten», sagte die Vorsitzende Richterin.
Firma verschärfte nach Tat Sicherungsmaßnahmen
Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal vier Jahren für die 32-Jährige gefordert. Der Anwalt verwies darauf, dass sie sich zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen Lebenslage befunden habe. Ihr Lebensgefährte sei wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe verurteilt worden, sie habe aus der Wohnung ausziehen müssen. Auch habe ihr Arbeitgeber es ihr leicht gemacht, den Diebstahl zu begehen. Die Sicherheitsvorkehrungen seien lückenhaft gewesen. Für die Tat sei «kein besonders ausgeklügelter Plan» nötig gewesen, sagte der Anwalt. Erst danach war ein Vier-Augen-System eingeführt und ein Sicherheitszaun ums Gebäude gezogen worden.
Angeklagte sah nichts von der Beute
Die Vorsitzende Richterin betonte dagegen, die Tat sei für die Angeklagte nur deshalb so leicht gewesen, weil sie alle firmeninternen Abläufe gekannt habe. «Sie wusste genau, was sie tat», sagte sie. Dass die Angeklagte letztlich von ihren Mittätern um die Beute betrogen worden sei, wirke sich nicht strafmildernd aus. Knapp drei Jahre nach der Tat hatte sich die 32-Jährige der Polizei gestellt. Vergeblich hatte sie versucht, von ihren Mittätern ihren Anteil der Beute zu erhalten.
Aufgrund einer Aussage der Angeklagten am letzten Verhandlungstag wurde in der vergangenen Woche ein Mann in Berlin festgenommen. Er soll sie nach der Tat nach Wien gefahren haben, von wo aus sie in die Türkei flog. Die Angeklagte hatte ihn auf Fotos erkannt. «Es bleibt abzuwarten, ob weitere Mittäter aus dieser Tat bestraft werden», sagte die Richterin. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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