Nach den Protesten gegen die Abschiebung einer 40 Jahre alten Frau nach Malawi hat der Landkreis Göttingen Kritik zurückgewiesen. Bei der Rückführung der Frau am Montag seien klare gesetzliche Vorgaben befolgt worden, teilte die Landkreisverwaltung mit.
Anders als von Kritikern behauptet sei die Frau nicht in ein falsches Land abgeschoben worden. Zwar habe sie seit ihrer Einreise angegeben, aus dem ostafrikanischen Burundi zu stammen. Daran sowie an ihrem Alter habe es aber von Beginn an Zweifel gegeben. Abgleiche von Fingerabdrücken sowie Informationen der Botschaften von Burundi und Malawi hätten ergeben, dass sie aus dem weiter südlich gelegenen Malawi stammt.
Die 40-Jährige selbst habe nicht dabei geholfen, ihre Identität aufzuklären. Stattdessen habe sie bei den deutschen Behörden wechselnde Angaben zu ihrem Namen, Geburtsdatum und ihrer Staatsangehörigkeit gemacht, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Göttingen.